Editorial

30 Jahre Konstanzer Arbeitskreis für Sportrecht

Im Februar 2012 hat sich zum 30. Mal der Gründungstag des Konstanzer Arbeitskreises für Sportrecht gejährt, der heute firmiert mit „Deutsche Vereinigung für Sportrecht e.V. (DVSR)“. Der Verein, der über mehr als 130 Mitglieder verfügt, versteht sich als Diskussionsforum, welches sich in 1 bis 2 Tagungen pro Jahr mit aktuellen sportrechtlichen Fragestellungen auseinandersetzt. Mitglieder können nur natürliche Personen werden, die durch ihre sportliche oder berufliche Tätigkeit nachgewiesen haben, dass sie kompetente Beiträge zu sportrechtlichen Fragen zu leisten vermögen. Die Mitglieder repräsentieren die ganze Palette juristischer Berufsrichtungen als Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen und Verbandsjuristen, auch wenn eine juristische Ausbildung nicht unbedingt als statutenmäßige Voraussetzung für die Mitgliedschaft anzusehen ist.

Der Konstanzer Arbeitskreis hat seine Existenzberechtigung in einem stark gewandelten sportjuristischen Umfeld unter Beweis gestellt. Galt er noch im Gründungsjahr 1982 als einsamer Rufer in sportrechtlicher Wüste, hat vor allem seit der Jahrtausendwende die Anzahl sportrechtlicher Veranstaltungen in Deutschland, aber auch in anderen Ländern massiv zugenommen. Nicht nur an Universitäten, sondern auch von mittlerweile gegründeten weiteren sportrechtlichen Vereinigungen und auch von kommerziellen Tagungsanbietern werden immer häufiger sportrechtliche Konferenzen angeboten.

Allerdings ist auch der Bedarf an sportjuristischer Kompetenz deutlich gestiegen. Inzwischen verfügen viele Sportverbände nicht nur über ein eigenes Justiziariat, sondern auch über Verbandsgerichte, die teilweise auch die Qualität eines echten Schiedsgerichtes in Anspruch nehmen können.

Auch diese Zeitschrift selbst liefert mit ihrem Rechtsprechungsteil einen deutlichen Beleg dafür, dass der Sport in all seinen unterschiedlichen Erscheinungsformen Entscheidungen in Rechtsfragen fordert, die von allen Zweigen der Gerichtsbarkeit zu treffen sind. Es ist daher auch nicht verwunderlich, dass der Kreis der Herausgeber dieser Zeitschrift SpuRt ganz wesentlich von Mitgliedern des Konstanzer Arbeitskreises getragen wird, der – gemeinsam mit der ISLA – seit einigen Jahren auch selbst Kooperationspartner der Zeitschrift für Sport und Recht ist.

Die Herausgeber der Spurt verbinden ihren Glückwunsch zum 30jährigen Geburtstag des Konstanzer Arbeitskreises daher auch mit dem Wunsch, dass die Zusammenarbeit mit dem Konstanzer Arbeitskreis sich auch in Zukunft erfolgreich fortentwickeln möge, gerade auch im Interesse eines sauberen und fairen  Sports.

                                               Rechtsanwalt Dr. Christian Krähe, Konstanz

Fügen Sie hier Ihren eigenen Text ein.